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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lemonbeat GmbH

Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Lemonbeat GmbH, Revierstraße 3, 44379 Dortmund (nachfolgend„Lemonbeat“ genannt) und sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit schaffen.

1.2

In allen Vertragsbeziehungen, auf Grund derer Lemonbeat gegenüber anderen Unternehmen, Privatkunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend unterschiedslos „Auftraggeber“ genannt) Leistungen aller Art, insbesondere Lieferungen, Lizenzeinräumungen, Softwareentwicklungen und sonstige Dienstleistungen erbringt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regelungen des Auftrags.

1.3

Entgegenstehende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Lemonbeat einen Auftrag annimmt oder Leistungen erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

1.4

Sofern individuelle Plattform‑ oder Rahmenverträge bestehen, gehen deren Regelungen diesen AGB vor.

2. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

2.1

Von Lemonbeat gegenüber dem Auftraggeber vorvertraglich erbrachte Leistungen insbesondere in Form der Einbringung von Know-How oder vorvertraglicher Arbeitsergebnisse und Unterlagen, insbesondere das Angebot der Lemonbeat sind geistiges Eigentum der Lemonbeat (vgl. Ziffer 5); sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Lemonbeat behält sich sämtliche Rechte an den vorvertraglich überlassenen Leistungen vor. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben und/oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Haftungsbegrenzungsklausel der Ziffer 12.

2.2

Angebote der Lemonbeat sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anderes vereinbart wurde. Vertragsschluss und wesentliche Vertragsänderungen (insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung oder der Vertragslaufzeit) bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich nicht zwingend Schriftform erforderlich ist. Sonstige Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung können in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung der Lemonbeat für den Vertragsinhalt maßgeblich.

3. Leistungsgegenstand

3.1

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere folgende Leistungen:

a) Einräumung von Nutzungsrechten an Lemonbeat(-Standard)-Software

b) Lieferung von Hardware

c) Softwareänderungen/-ergänzungen oder Unterstützung hierbei

d) Training und Schulung

e) sonstige technische Beratung und Unterstützung

f) Betrieb und Bereitstellung von cloudbasierten Softwarelösungen („Software-as-a-Service“, kurz: SaaS)

g) Bereitstellung mobiler Applikationen (Apps/Smaps) als SaaS-Leistung (auch auf Basis von Drittanbieter-Plattformen)

3.2

Allein bei Produkten, die ohne weitere Änderungen zur Verfügung gestellt werden, gilt nachrangig Kaufvertragsrecht. Soweit in dem Auftrag keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt im Übrigen nachrangig Dienstvertragsrecht.

3.3

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden schriftlich zwischen den Parteien festgelegt. Erweiterungen oder Ergänzungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese sind fortlaufend zu nummerieren. Dabei ist jeweils konkret anzugeben, welche Verpflichtung der Lemonbeat oder des Auftraggebers ergänzt oder geändert wird oder entfällt.

3.4

Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt der Lemonbeat vorbehalten. Lemonbeat ist berechtigt, beim Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter jederzeit auszutauschen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm der Austausch unzumutbar ist. Lemonbeat kann auch qualifizierte freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzen.

3.5

Eine kundenspezifische Benutzerdokumentation wird im Hinblick auf die Leistungen nicht geschuldet. Für SaaS-Leistungen stellt Lemonbeat eine allgemeine Online-Dokumentation sowie eine technische Schnittstellendokumentation (API-Beschreibung) über das Kundenportal bereit.

3.6

Für SaaS-Leistungen gelten ergänzend folgende Regelungen:

a) Bei SaaS-Leistungen stellt Lemonbeat dem Auftraggeber eine standardisierte Softwareapplikation zur Nutzung auf Zeit bereit. Der Zugriff erfolgt entweder über ein Internetportal oder über mit Software ausgestattete Geräte, die von Lemonbeat geliefert werden. Eine gesonderte Installation durch Lemonbeat beim Auftraggeber vor Ort erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

b) Lemonbeat betreibt die SaaS-Applikation auf eigenen oder durch Dritte bereitgestellten Servern und trägt die Verantwortung für Wartung, Pflege und regelmäßige Updates.

c) Die Verfügbarkeit der SaaS-Dienste beträgt 99,5 % im Jahresmittel (Messpunkt ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums von Lemonbeat oder des beauftragten Unterauftragnehmers). Geplante Wartungsarbeiten, die dem Auftraggeber mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform angekündigt wurden, gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Gleiches gilt für Störungen, die auf höherer Gewalt, Fehlern in der IT-Infrastruktur des Auftraggebers oder auf Drittanbieter-Plattformen beruhen, auf die Lemonbeat keinen Einfluss hat. Die tatsächliche monatliche Verfügbarkeit wird von Lemonbeat gemessen und dem Auftraggeber auf Anfrage nachgewiesen. Wird die vereinbarte Verfügbarkeit im Jahresmittel unterschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, die SaaS-Vergütung für den betroffenen Zeitraum angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit sie sich aus diesen AGB oder zwingendem Recht ergeben.

d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Lemonbeat gestattet.

e) Für SaaS-Leistungen wird keine spezifische Benutzerdokumentation geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Lemonbeat stellt Onlinehilfe oder FAQ bereit. Für die Nutzung der API-Schnittstellen stellt Lemonbeat eine technische Schnittstellendokumentation zur Verfügung.

f) Lemonbeat führt regelmäßige Datensicherungen der im Rahmen der SaaS-Leistungen verarbeiteten Daten durch. Die Einzelheiten (Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer, Wiederherstellungszeiten) werden im Service Level Agreement (SLA) geregelt. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen, lokalen Daten selbst verantwortlich.

3.7

Für mobile Applikationen (Apps/Smaps), die als SaaS-Leistung auf Basis von Drittanbieter-Plattformen bereitgestellt werden, gelten ergänzend folgende Regelungen:

a) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der SaaS-Vertragslaufzeit. Nach Beendigung der SaaS-Nutzung endet der Zugang zur mobilen Applikation.

b) Die Verfügbarkeit mobiler Applikationen richtet sich nach den Leistungsparametern der zugrunde liegenden Drittanbieter-Plattform. Lemonbeat übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeitseinschränkungen, die auf der Drittanbieter-Plattform beruhen, wird sich jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine zeitnahe Behebung bemühen.

c) Die Verfügbarkeitsgarantie gemäß Ziffer 3.6 c) gilt für mobile Applikationen auf Drittanbieter-Plattformen nur insoweit, als Lemonbeat auf die Verfügbarkeit Einfluss nehmen kann.

3.8

API‑Nutzung: Die Nutzung bereitgestellter Schnittstellen unterliegt technischen Nutzungsgrenzen (z. B. Rate Limits). Lemonbeat darf diese zur Systemsicherheit anpassen.

4. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

4.1

Die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik durch qualifizierte Mitarbeiter der Lemonbeat im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt.

4.2

Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebene Leistung seinen Wünschen, Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Lemonbeat oder fachkundige Dritte beraten zu lassen.

4.3

Über Gespräche zur Präzisierung oder Änderung vertraglicher Regelungen insbesondere in Bezug auf den Vertragsgegenstand kann Lemonbeat Protokolle anfertigen. Der Auftraggeber wird ihm zugesandte Protokolle unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen und Beanstandungen unverzüglich in Textform an Lemonbeat melden. Soweit keine Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang erfolgen, gelten die Protokolle als genehmigt. Die Leistungen werden entsprechend der genehmigten Protokolle oder, soweit keine Protokolle erstellt wurden, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung erbracht.

4.4

Lemonbeat betreibt ein dokumentiertes Business‑Continuity‑ und Disaster‑Recovery‑Konzept.

5. Rechte

5.1

Alle Rechte an den Leistungen bzw. Ergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich Lemonbeat zu, auch soweit Ergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an den Leistungen bzw. Ergebnissen nur die in dieser Ziffer genannten nicht ausschließlichen Nutzungsrechte.

5.2

Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren oder Weitergeben der Leistungen/Ergebnisse.

5.3

Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der vereinbarten Leistung bzw. des Ergebnisses ist, erhält der Auftraggeber an den Leistungen/Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht wie folgt:

a) Bei Lieferung von Hardware und darauf befindlicher Firmware: zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Hardware.

b) Bei SaaS-Leistungen: Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

c) Bei mobilen Applikationen (SaaS auf Drittanbieter-Plattformen): Nutzungsrecht für die Dauer der SaaS-Vertragslaufzeit.

d) Bei Inbetriebnahme-Software (soweit nicht als SaaS bereitgestellt): zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Inbetriebnahme und Konfiguration der Hardware.

Er darf die Leistungen/Ergebnisse nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.

5.4

Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Kunden ein einfaches Recht zur bestimmungsgemäßen Benutzung der ihm nach Ziffer 5.3 eingeräumten Lemonbeat Software im Rahmen der Gerätenutzung einzuräumen. Bestimmungsgemäße Nutzung ist der Betrieb der Hardware und Software zur Erfassung, Übertragung, Speicherung und Visualisierung von Daten im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzwecks.

5.5

Software wird im Objektcode zur Verfügung gestellt, Zugriff auf den Quellcode wird nicht gewährt.

5.6

Änderungen und Umgestaltungen durch Lemonbeat von beim Auftraggeber vorhandenen geschützten Materialien werden im Auftrag als „Bearbeitungen“ gekennzeichnet. Der Auftraggeber wird vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechteinhabers des vorhandenen Materials einholen und diese Lemonbeat auf Verlangen vorlegen.

5.7

Der Auftraggeber ist zu einer Dekompilierung der Leistungen/Ergebnisse nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst dann, wenn nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist die notwendigen Daten zur Herstellung der erforderlichen Interoperabilität mit anderer Hard- und Software nicht zur Verfügung gestellt wurden.

5.8

Jede Nutzung, die über die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen hinausgeht, bedarf der vorhergehenden Zustimmung in Textform (§ 126b BGB) durch Lemonbeat. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, ist Lemonbeat berechtigt, eine angemessene Vergütung für die weitergehende Nutzung zu verlangen. Die Vergütung bemisst sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Listenpreisen. Schadensersatz bleibt vorbehalten.

5.9

Zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen dieser Ziffer kann Lemonbeat von dem Auftraggeber innerhalb einer von Lemonbeat zu setzenden, angemessenen Frist die Vorlage von Unterlagen über den tatsächlichen Umfang der Nutzung der Leistungen/Ergebnisse verlangen. Eine solche Prüfung darf höchstens einmal pro Kalenderjahr und nur nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen erfolgen. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen kann Lemonbeat eine Überprüfung durch einen einvernehmlich zu benennenden, unabhängigen Wirtschaftsprüfer verlangen. Die Kosten der Prüfung trägt der Auftraggeber, sofern eine Abweichung von mehr als 10% festgestellt wird; andernfalls trägt Lemonbeat die Kosten.

5.10

Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für alle sonstigen dem Auftraggeber eventuell im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung und Betreuung überlassenen Gegenstände, Unterlagen und Informationen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben von Lemonbeat.

6.2

Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Informationen, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt Lemonbeat soweit notwendig unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software.

6.3

Der Auftraggeber benennt in Textform einen Ansprechpartner für Lemonbeat sowie eine E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Lemonbeat.

6.4

Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software, an welcher die Leistungen erbracht werden, danach ganz oder teilweise nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Bei SaaS-Leistungen obliegt die Datensicherung dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.6 f). Der Auftraggeber ist nur für die Sicherung seiner eigenen, lokalen Daten verantwortlich.

6.5

Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

7. Leistungszeit / Höhere Gewalt

7.1

Termine werden im Vertrag vereinbart. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Lemonbeat ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ist die Erstellung eines Konzeptes von Lemonbeat vereinbart, beginnt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung erst nach Freigabe des Konzeptes.

7.2

Für die Einhaltung von Leistungsterminen ist bei Electronic Delivery der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Leistungen/Ergebnisse über das Internet (z.B. über die jeweilige Plattform oder zum Download) abruffähig bereitgestellt sind und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.

7.3

Wenn Lemonbeat auf Mitwirkung oder Informationen des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Lemonbeat wird dem Auftraggeber die Behinderung sowie deren Ende mitteilen. Lemonbeat haftet nicht für Verzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Cyberangriffe, staatliche Maßnahmen). Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage, kann jede Partei außerordentlich kündigen.

7.4

Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich nicht zwingend Schriftform erforderlich ist. Nachfristsetzungen müssen zumindest zwölf Werktage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Auftraggeber zur Kündigung oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigen, so muss der Auftraggeber diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs in Textform (§ 126b BGB) zusammen mit der Fristsetzung androhen.

8. Abnahme

8.1

Wird Lemonbeat abweichend von den hier festgeschriebenen Grundsätzen für einzelne Leistungen die Erfolgsverantwortung zugewiesen oder wird vertraglich eine Abnahme vereinbart, wird eine förmliche Abnahme durchgeführt.

8.2

Nach Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen wird Lemonbeat dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft anzeigen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige die Abnahme durchzuführen, und die Leistung abzunehmen, soweit keine zur Verweigerung der Abnahme berechtigenden Mängel festgestellt werden.

8.3

Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Dort werden sämtliche festgestellten Mängel festgehalten sowie eine Einigung über deren Behebung. In dem Protokoll wird vermerkt, ob die Abnahme erklärt wird, oder aus welchen Gründen diese verweigert wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben.

8.4

Nimmt der Auftraggeber innerhalb der Frist nach Ziffer 8.2 ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vor oder verweigert er die Erklärung der Abnahme, so gilt die Abnahme der Leistung mit Ablauf der Frist als erklärt (entsprechend § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB). Lemonbeat wird den Auftraggeber in der Anzeige nach Ziffer 8.2 Satz 1 auf die Folgen einer nicht vorgenommenen, nicht rechtzeitig vorgenommenen oder verweigerten Abnahme hinweisen.

8.5

Die konkrete Abnahmeprozedur, sowie die vorzunehmenden Prüfungen werden im Vertrag festgelegt. Mangels vertraglicher Vereinbarung weist Lemonbeat bei der Abnahme nach eigener Wahl der Methode nach, dass die Leistung die erforderliche Beschaffenheit aufweist.

9. Preis, Zahlung, Vorbehalt

9.1

Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils bei Lemonbeat gültigen Tagessätzen. Die aktuellen Tagessätze sind im Angebot oder auf Anfrage erhältlich. Hierbei handelt es sich um Preise für Personentage unter Zugrundelegung eines 8-Stunden-Tages. Werden Leistungen per Electronic Delivery erbracht, stellt Lemonbeat die Leistungen/Ergebnisse auf eigene Kosten über das Internet (z.B. über die jeweilige Plattform oder zum Download) abruffähig bereit; die Kosten für den Abruf treffen den Auftraggeber. Preisänderungen bis zur Leistungserbringung bleiben außer Betracht. Lemonbeat ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

9.2

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Lieferkosten. Lieferkosten werden berechnet ab Dortmund, Transportkosten und ggf. anfallende Zölle sind vom Auftraggeber zu tragen.

9.3

Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan, andernfalls bei Abrechnung nach Aufwand monatlich. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung berechnet Lemonbeat Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.

9.4

Lemonbeat kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlungen fordern, wenn zum Auftraggeber noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln. Werden nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, so kann Lemonbeat eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen oder Sicherheitsleistung verlangen.

9.5

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er darf seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354a HGB – nicht an Dritte abtreten.

9.6

Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Leistung bleibt das Recht des Auftraggebers nach Ziffer 11.4, einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zurückzubehalten, unberührt.

9.7

Lemonbeat behält sich das Eigentum und sämtliche Rechte an den Leistungsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Auftraggeber hat Lemonbeat bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort telefonisch oder per E-Mail zu informieren sowie unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Lemonbeat zu unterrichten. Lemonbeat kann etwaige Kosten der Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Dritten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.

9.8

Lemonbeat ist berechtigt, die Vergütung für SaaS-Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung anfallenden Kosten (insbesondere Kosten für Hosting-Provider oder Lizenzgebühren von Drittplattformen) nachweislich geändert haben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentualen Verhältnis wie die nachweisliche Kostenänderung.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1

Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle nach Kaufvertragsrecht zu beurteilenden Lieferungen und Leistungen der Lemonbeat eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

10.2

Der Auftraggeber erklärt Rügen in Textform mit genauer Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 6.3) oder die zentrale Kontaktstelle des Auftraggebers sind zu Rügen befugt.

11. Mängelhaftung / Rechte Dritter

11.1

Lemonbeat steht dafür ein, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben oder, soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, dass sie sich für die vertraglich vorausgesetzte, ansonsten für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich sind, und die der Auftraggeber erwarten kann.

11.2

Die Mängelhaftung erlischt für solche Lieferungen und Leistungen, die der Auftraggeber ändert oder in die er auf andere Weise eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Mangel nicht ursächlich ist.

11.3

Lemonbeat leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass Lemonbeat nach ihrer Wahl die Leistung neu erbringt oder den Mangel beseitigt.

11.4

Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, unmöglich oder für den Auftraggeber unzumutbar ist oder von Lemonbeat verweigert wird, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer schriftlich gesetzten Frist von angemessener Länge unter Beachtung von Ziffer 7.4. Mit der Fristsetzung muss die Androhung der Ablehnung der Nacherfüllung bei fruchtlosem Ablauf verbunden sein. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung sind entbehrlich, wenn das Gesetz die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung vorsieht.

11.5

Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf Grund einer Leistungsstörung leistet Lemonbeat im Rahmen der in Ziffer 12 festgelegten Grenzen. Vorstehende Ziffer 11.4 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

11.6

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung.

11.7

Erbringt Lemonbeat Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Lemonbeat eine angemessene Vergütung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder Lemonbeat nicht zuzuordnen ist. Der Auftraggeber hat insoweit die Beweislast dafür, dass Nutzungsbeschränkungen oder Fehler nicht durch unsachgemäße Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die Systemumgebung (mit)verursacht sind. Zu vergüten ist auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei Lemonbeat dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.

12. Haftung

12.1

Lemonbeat haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Lemonbeat auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

12.3

Im Übrigen ist die Haftung von Lemonbeat ausgeschlossen.

12.4

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist pro Kalenderjahr summenmäßig auf den Betrag der in diesem Jahr vom Auftraggeber geleisteten Vergütung begrenzt. Bei Datenverlust haftet Lemonbeat nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Geheimhaltung

13.1

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der Lemonbeat gehören auch die nach den vorliegenden Bedingungen erbrachten Leistungen.

13.2

Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird sicherstellen, dass alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte der Lemonbeat an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung informiert sind und entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten. Auf Anforderung weist der Auftraggeber das Bestehen entsprechender Verpflichtungen nach.

13.3

Der Auftraggeber verwahrt die Vertragsgegenstände – insbesondere ihm eventuell überlassene Programme und Dokumentationen – sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.

13.4

Unterlagen, die der Auftraggeber an Lemonbeat übergibt, werden von Lemonbeat nur zur Durchführung der vertraglich übernommenen Dienstleistungen benutzt. Kopien oder Duplikate dürfen ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt werden. Nicht mehr benötigte Datenträger werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber datenschutzgerecht vernichtet.

13.5

Lemonbeat ist berechtigt, die Ausführung der übergebenen Arbeiten ganz oder teilweise an Subauftragnehmer zu übertragen. Lemonbeat wird den Auftraggeber über den Einsatz von Subauftragnehmern in Textform informieren. Bei kritischen Leistungen, insbesondere dem Hosting personenbezogener Daten, behält sich der Auftraggeber ein Zustimmungsrecht vor, das nicht unbillig verweigert werden darf. Lemonbeat wird den Auftraggeber vor der erstmaligen Einbindung neuer Subunternehmer, die im Rahmen von SaaS-Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, in Textform informieren. Der Auftraggeber kann der Einbindung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs werden die Parteien eine angemessene Lösung abstimmen.

13.6

Sofern Lemonbeat im Rahmen von SaaS-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien vor Leistungsbeginn einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Lemonbeat verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten. Lemonbeat ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert und wird diese Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.

13.7

Sofern im Rahmen der SaaS-Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der DSGVO und geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO.

14. Datenschutz, Beschaffung

14.1

Die Lemonbeat GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und – soweit erforderlich – für Zwecke der Beschaffung. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen sind unter https://www.lemonbeat.com/datenschutz abrufbar.

14.2

Der Auftraggeber informiert seine in die Vertragsdurchführung eingebundenen Mitarbeiter über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den oben genannten Datenschutzinformationen. Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, gelten diese Informationen entsprechend.

14.3

Werden personenbezogene Daten vom Auftraggeber im Auftrag von Lemonbeat oder zur eigenverantwortlichen bzw. gemeinsamen Verarbeitung genutzt, gelten die hierfür vereinbarten Datenschutzregelungen (einschließlich ggf. abgeschlossener Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung).

14.4

Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbe-, Markt- oder Meinungsforschungszwecken oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung in Textform (§ 126b BGB) von Lemonbeat unzulässig, sofern dies nicht vertraglich ausdrücklich vorgesehen ist.

14.5

Lemonbeat informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Sicherheitsvorfalls.

15. Laufzeit / Kündigung

15.1

Dauerschuldverhältnisse können beiderseits – vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch auf einen Zeitpunkt nach Ablauf von zwei vollen Vertragsjahren. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich nicht zwingend Schriftform erforderlich ist. Bei SaaS-Leistungen beginnt die Mindestlaufzeit mit erstmaliger Bereitstellung des Dienstes.

15.1a

Eine Teilkündigung einzelner Leistungsbestandteile ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Sofern ein Rahmenvertrag eine Teilkündigung von SaaS-Komponenten unabhängig von der gelieferten Hardware ermöglicht, gelten die dortigen Regelungen. Die Hardware-Nutzungsrechte bleiben von einer Kündigung der SaaS-Komponenten unberührt. Lemonbeat übernimmt nach Kündigung der SaaS-Komponenten keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Hardware, soweit diese von den SaaS-Diensten abhängt.

15.2

Kündigt Lemonbeat aus wichtigem, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erhält Lemonbeat den vollen für das Projekt vereinbarten oder bei Aufwandsabrechnung den vollen geschätzten Aufwand, gemindert um ersparte Aufwendungen, die mit 40% des Projekthonorars pauschaliert werden. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

16. Ende der Nutzungsberechtigung

16.1

In allen Fällen der Beendigung der Nutzungsberechtigung gilt Folgendes:

a) Hardware: Der Auftraggeber behält die gelieferte Hardware und die darauf befindliche Firmware zur weiteren bestimmungsgemäßen Nutzung. Die Nutzungsrechte an der Firmware sind zeitlich unbegrenzt.

b) SaaS-Leistungen: Der Zugang zu den SaaS-Diensten wird zum Vertragsende deaktiviert. Lemonbeat stellt dem Auftraggeber auf Wunsch die gespeicherten Daten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format (z. B. JSON oder CSV) über einen gesicherten Download bereit. Der Zugriff auf die zum Download bereitgestellten Daten bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende möglich, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist wird Lemonbeat die beim Betrieb der SaaS-Leistungen gespeicherten Daten des Auftraggebers löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Lemonbeat bestätigt dem Auftraggeber die Löschung auf dessen Anfrage in Textform.

Die Bereitstellung erfolgt einmalig unentgeltlich; darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bei der Datenmigration werden nach Aufwand gemäß den aktuell gültigen Tagessätzen von Lemonbeat abgerechnet

c) Mobile Applikationen (SaaS): Der Zugang zu mobilen Applikationen, die als SaaS bereitgestellt werden, endet mit der Beendigung der SaaS-Nutzung.

d) Inbetriebnahme-Software (soweit nicht SaaS): Der Auftraggeber darf die Inbetriebnahme-Software weiterhin zur Inbetriebnahme vorhandener Hardware nutzen.

e) Sonstige Software und Kopien: Der Auftraggeber gibt alle sonstigen verkörperten Leistungen und Kopien der Software heraus und löscht gespeicherte Leistungen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

16.2

Die Erledigung versichert der Auftraggeber auf Anforderung in Textform gegenüber Lemonbeat.

17. Schlussvorschriften

17.1

Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Abbedingung der Regelung in Satz 1. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen und -ergänzungen verlängern vereinbarte Leistungstermine in angemessenem Umfang. Dies gilt nicht für Vertragslaufzeiten.

17.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Parteien Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Lemonbeat ist jedoch nach ihrer Wahl auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

17.3

Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.

17.4

Im Falle des Abschlusses eines individuellen Plattform- oder Rahmenvertrags gelten im Fall von Widersprüchen die Regelungen dieses Vertrags vorrangig vor diesen AGB.

17.5

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Februar 2026


 

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